Zuwendungen von Bußgeldern

Manche Gerichtsverfahren können unter bestimmten Umständen gegen Auflagen, dazu zählen auch Geldbußen, eingestellt werden. Gezahlt wird entweder an die Staatskasse und/oder an gemeinnützige Organisationen. Hier haben die verantwortlichen Richter einen eigenen Entscheidungsspielraum und folgen nicht selten den Wünschen und Anregungen des Beschuldigten.

Die Stadtstiftung Fürstenau ist als Empfänger von Geldauflagen beim Oberlandesgericht Oldenburg gelistet und kann mit Bußgeldern/Geldauflagen der örtlichen Gerichte (LG Osnabrück, AG Bersenbrück u. a.) bedacht werden.