Testament/Vermächtnis

Eine besonders nachhaltige Form der finanziellen Unterstützung ist der Weg über testamentarische Zuwendungen und Vermächtnisse. Ein Vermächtnis zu Gunsten der Stadtstiftung Fürstenau bietet die Sicherheit, dass das vererbte Vermögen als Stiftungskapital gewissermaßen für alle Zeiten gemeinnützig in der Stadt Fürstenau eingesetzt wird.

Selbstverständlich kann der Erblasser auch bereits zu Lebzeiten festlegen, welchem gemeinnützigen Zweck die Erträge des hinterlassenen Vermögens ganz oder teilweise zugeführt werden. Ein Vermächtnis zu Gunsten des Kapitalaufbaus der Stadtstiftung ist also bürgerschaftliches Engagement mit Langzeitwirkung, eine Form von Gemeinsinn, die weit über den Tod hinaus Früchte trägt.

Der Vorteil des Erblassers ist, dass für das übertragene Vermögen nach derzeitiger Rechtslage keine Erbschafts- und Schenkungssteuer anfällt. Bei Rückfragen zur steuerlichen Behandlung wenden Sie sich bitte an die Stadtstiftung, Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.