Höne

Hof Föcke 2016

Die Bauernschaft Höne stellt eine Besonderheit in unserem Raum dar. Mit ihrem einen Teil gehört sie zu Andervenne und damit zum Landkreis Emsland, mit dem anderen zu Fürstenau und dem Landkreis Osnabrück. Eine Kreisgrenze teilt also eine Bauernschaft. Diese ungewöhnliche Erscheinung ist historisch erklärbar. Es hat in dem Raum zwischen Fürstenau und Andervenne bereits weit vor der Existenz Fürstenaus zwei Siedlungen gegeben, die einen ähnlichen Namen trugen: Horne bzw. Hornum für zwei Höfe in Andervenne und Hany für zwei Höfe im heutigen Höne.

Im frühen Hany gibt es nach dem Osnabrücker Lehnsregister einen Hof to Hone. Außerdem erscheint im Verzeichnis der Einkünfte des Klosters Corveys aus dem 11. Jahrhundert ein Wicbold in Hany. Und in einem Geldregister von 1559/60 werden unter der Überschrift „Bauerschaft Höne” zwei Höfe aufgeführt: Johann to Hoene und Berend to Hoene. Im Fürstenauer Kornregister von 1648 lesen wir: „Joan to Hoene, Foggen Gerd modo” und ,,Wibbolt daselbst, modo Thole”. Schließlich heißt es auf der Grenzkarte von 1683: Foggen Geert und Wübbelt Stahl. Damit sind die beiden to Hoene-Höfe eindeutig als Föcke und Wübbelthole/Meiners erkennbar.

Wenn im 11. Jahrhundert nur von einem Hof und Erbe in Hany/Hoene die Rede ist, dieser also ein Vollerbe darstellt, im 17. Jahrhundert von zwei Halberben, nämlich Föcke und Wübbelthole, dann darf angenommen werden, dass der Urhof in zwei Halberbenhöfe geteilt wurde. Damit dürfte auch deutlich sein, dass der ungeteilte Hof Föcke/Wübbelthole die Urzelle von Höne ist.

Auf der Karte von 1683 wird als weiterer Hof Soetalbers aufgeführt. Dieser ist ein Markkötter und somit später als die Voll- bzw. Halberbenhöfe entstanden. Bestätigt wird der dargestellte Befund durch den Besitz am Höner Esch. Nach der du Plat’schen Vermessungskarte von 1789 ist der Esch in fast alleinigem Besitz von Föcke und Wübbelthole/Meiners. Lediglich am Rand hat im Westen der Meyerhof, im Osten Soetalbers/Heyer ein wenig Besitz. Urhöfe zeichnen sich durch eben solchen bevorzugten Eschbesitz aus.

AIs vierter Hof im Fürstenauer Höne findet sich auf der Karte von 1683 der Meyerhof. Da er nur wenig Eschbesitz hat, muss er später gegründet sein als der ungeteilte Urhof Föcke/Wübbelthole. In Frage kommt dafür der im Lehnsregister genannte Hof to Hone. Meyerhöfe sind oft Gründungen von Landesherren. Sie haben eine Oberhoffunktion übertragen bekommen, manchmal auch Wehrfunktion. Der Höner Meyerhof war ein solcher Oberhof.

Ein fünfter Hof der ebenfalls ursprünglich zum Fürstenauer Höne gehörte und erst 1936 Andervenne zugeschlagen wurde, ist der Hof Feld. Er liegt vorgeschoben in Richtung der alten Segelfort-Landwehr. Diese bildete im 15. und 16. Jahrhundert eine stark befestigte Grenze zwischen der Niedergrafschaft Tecklenburg und dem Fürstbistum Osnabrück. Der Hof Feld hatte Wächterfunktion.

Das Fürstenauer Höne bestand im 17. Jahrhundert somit aus vier Höfen, die ergänzt wurden durch Heuerlingssiedlungen.