Stadt Fürstenau

Große Straße mit Hohem Tor

Im Schutz der Burg siedelten sich Menschen aus der näheren Umgebung an. Durch eine Urkunde von 1402, dem sogenannten Freiheitsbrief, erhielten diese und alle weiteren Ansiedler das Bürgerrecht. Damit verbunden waren Rechte, Pflichten und Privilegien. Die Rechte bestanden in freier Selbstverwaltung, der niederen Gerichtsbarkeit, Fischerei und Marktrechten sowie der Einnahme einer Verbrauchsteuer.

Die Anlage der Stadt erfolgte östlich von der Burg in einer Länge von ca. 300 m und einer Breite von ca. 200 m.

Sie war mit Wall und Graben befestigt und erhielt zunächst drei, später vier Tore. Bis heute erhalten ist das Hohe Tor. Über das Burgtor war die Burg mit der Stadt verbunden. Drei parallel geführte Straßenzüge und zwei Querstraßen unterteilten die Stadt in vier Viertel. Diese besaßen jeweils ein dreiköpfiges Sprechergremium, das bei Ratsbeschlüssen mitwirkte.

Von besonderer Bedeutung war die Markgenossenschaft, die als eine der ganz wenigen weit und breit noch heute in Fürstenau existiert. Jedem Haus der Stadt war eine sogenannte Markware zugeordnet. Darunter ist ein steuerfreies Gemeinschaftseigentum an Feldern, Wiesen und Wäldern zu verstehen.

Die Fürstenauer waren allesamt Ackerbürger, wenn auch in unterschiedlich intensivem Maß. Darüber hinaus betrieben sie ein Handwerk oder Handel und Gewerbe.

Eine ausgeprägte Armenfürsorge sowie eine gute Gesundheitsversorgung und ein schon früh auch für Mädchen eingerichtetes Schulwesen sorgten für Jung und Alt. Dieses relativ gut geordnete Gemeinschaftswesen erhielt durch die Reformation einen schweren Knacks. Nach dem Dreißigjährigen Krieg wurde Fürstenau protestantisch. Die öffentliche Ausübung der katholischen Religion war verboten. Diese Bestimmung trieb einen Keil in die Bevölkerung und führte zu immer wiederkehrenden Auseinandersetzungen, die offiziell durch die Einführung des Simultaneums, einer Gleichberechtigung der beiden Religionen,1803 beendet wurde, aber gleichwohl noch lange Wirkungen zeigte.

1802 wurde das Hochstift Osnabrück aufgelöst. Fürstenau wurde zunächst dem Königreich Hannover, später Preußen zugeordnet. Mit der Auflösung des Hochstifts ging auch der Verwaltungssitz Fürstenau unter. Nach Neuordnung der Verwaltungsbereiche erhielt Bersenbrück den Kreissitz.

1972 ging auch das Amtsgericht verloren. Diese Verluste hatten und haben Auswirkungen auf die Bedeutung von Fürstenau bis heute. Immerhin hat die Burg 1976 mit dem Einzug der Verwaltung der Samtgemeinde Fürstenau Anschluss an alte Zeiten gefunden.